Voraussetzungen für eine Befreiung von der Kulturförderabgabe [neu 10/19]

Bettensteuer, Grafik: DEHOGA

Seit dem 01.12.2014 erhebt die Stadt Köln zu neuen Bedienungen die sogenannte Kulturförderabgabe. Diese müssen wir in Höhe von 5 % zusätzlich auf den Übernachtungspreises aufschlagen. Auf dienstlich veranlasste Reisen wird die Kulturförderabgabe nicht erhoben, wenn die nachfolgenden Punkte erfüllt werden. Alle Formulare bitten wir spätestens beim Check-in an der Rezeption abzugeben, da wir nur dann von der Erhebung der Kulturförderabgabe absehen können:

Bei Arbeitnehmern:

  1. Das Formular „Erklärung zur Kulturförderabgabe“ (natürlich vollständig ausgefüllt und unterschrieben).
  2. Arbeitgeberbescheinigung:
    1. Ein Formular für die Arbeitgebergescheinigung kann bei der Stadt-Köln heruntergeladen werden. (Einen Link finden Sie am Ende dieses Textes.) Der Arbeitgeber muss das ausgefüllte Formular unterschrieben haben.
    2. Anerkannt wird auch eine schriftliche Erklärung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, aus der sich der Name des Beherbergungsgastes, der Beherbergungszeitraum sowie Name, Anschrift und Unterschrift der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers ergeben. Anerkannt wird auch ein von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber genehmigter Dienstreiseantrag.
    3. Hat der Arbeitgeber (und nicht der Gast) das Zimmer gebucht und auch bereits bezahlt (!) ist eine zusätzliche Bescheinigung nicht mehr unbedingt notwendig.

Bei Selbständigen:

  1. Das Formular „Erklärung des Beherbergungsgastes zur Kulturförderabgabe“ (natürlich vollständig ausgefüllt und unterschrieben). Auf dem neuen Formular ist nun das für die Einkommenssteuer zuständige Finanzamt anzugeben oder alternativ „beigefügte Unterlagen“, die die beruflich zwingende Beherbergung belegen

Download der Formulare und Informationen der Stadt Köln zur Kulturförderabgabe:

www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabe

Die Stadt Köln nimmt Ihre Beschwerden über die Vorgehensweise in Bezug auf die Stadt Köln sicher gerne entgegen:

Amt für Anregungen und Beschwerden
Ludwigstr. 8
50667 Köln
Telefaxnummer: 0221-22126065
Email: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de

Kulturförderabgabe: Formulierung der Arbeitgeberbescheinigung ist wichtig!

Bettensteuer, Grafik: DEHOGA

Bettensteuer, Grafik: DEHOGA

Laut DEHOGA wurden bei Außenprüfungen in Hotels durch das Kölner Kassen und Steueramt fast alle Arbeitgeberbescheinigungen als ungültig bewertet. Nicht nur weil diese zum Teil nicht im Original oder ohne Stempel des Arbeitgebers vorgelegen haben, vielmehr deswegen, weil in der Arbeitgeberbescheinigung der Zusatz „zwingend“ fehlte.

Daher können wir nur noch Arbeitgeberbescheinigungen anerkennen aus denen eindeutig hervorgeht, dass die Beherbergung ZWINGEND beruflich erforderlich ist.

Außerdem muss immer der genaue Zeitraum mit An- und Abreisedatum angegeben werden. Das wird leider ebenfalls häufig versäumt. Bescheinigungen aus denen der Zeitraum nicht eindeutig hervorgeht können wir leider auch nicht anerkennen.

Hier eine Formulierungshilfe:

„Ich bescheinige, dass die Übernachtungen unseres Mitarbeiters/Mitarbeiterin [Name] in der Pension am Helenenwall vom [Datum] bis [Datum] aus beruflichen Gründen zwingend erforderlich sind.
[Unterschrift] [Firmenstempel]“

Siehe auch: Voraussetzungen für eine Befreiung von der Kulturförderabgabe

VRS-KarnevalsTicket 2015

Sechs Tage Bus & Bahn fahren für 24,40 Euro:

Jeck und weg. (Bild: VRS)

Jeck und weg. (Bild: VRS)

Auch in diesem Jahr gibt es wieder ein tolles Ticketangebot des VRS zu Karneval: Wer an Weiberfastnacht ein Tages­Ticket 1 Person der Preisstufe 5 für 24,40 Euro kauft, kann damit ganze sechs Tage lang (von Donnerstag, 12. Februar, bis einschließlich Veilchendienstag, 17. Februar 2015) im erweiterten VRS-Netz fahren. Dies bedeutet: Das KarnevalsTicket gilt auch im so genannten kleinen Grenzverkehr VRS/VRR sowie auf Fahrten zwischen dem VRS und dem Kreis Ahrweiler, von und nach Altenkirchen, Neuwied und Gerolstein.

Das Ticket gibt es an allen Ticketautomaten, bei den Busfahrern und in den Vertriebsstellen der VRS-Verkehrsunternehmen.

Achtung: Tickets aus den Automaten sind bereits entwertet. Deshalb sollte das KarnevalsTicket am Automaten erst an Weiberfastnacht gekauft werden. Im Vorverkauf erworbene Tickets sollten ebenfalls erst an Weiberfastnacht entwertet werden, da das Ticket ansonsten als normales TagesTicket nur einen Tag lang gilt.

Weitere Informationen beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg: vrs-info.de
oder den Kölner Verkehrsbetrieben: kvb-koen.de

Kulturförderabgabe? Was Sie als unser Gast beachten sollten!

Ab dem 1. Dezember 2014 müssen wir, wie alle anderen Kölner Hotels und Pensionen auch, zusätzlich zum Zimmerpreis die sogenannte „Kulturförderabgabe“ von unseren Übernachtungsgästen kassieren. Für Gäste, die „zwingend“ beruflich oder geschäftlich in Köln übernachten, gibt es jedoch eine Ausnahme.

Die Höhe der Kulturförderabgabe beträgt 5 Prozent auf den Bruttologisumsatz. Der Hotelier hat den Betrag beim Gast einzuziehen. Sollte dieser erklären, zwingend geschäftlich zu übernachten, so hat der Gast einen entsprechenden Vordruck für „abhängig Beschäftigte“ oder für „Gewerbetreibende und Freiberufler“ auszufüllen. Dabei hat er neben seinen persönlichen Daten auch seine Ausweis- oder Passnummer sowie als Selbständiger seine Steueridentifikationsnummer anzugeben. Angestellte müssen dem Formular eine unterschriebene Bescheinigung Ihres Arbeitgebers beifügen. Sollten uns die erforderlichen Dokumente nicht in vollem Umfang vorliegen so müssen wir die Kulturförderabgabe auf jeden Fall beim Gast zu erheben!

Gäste, die beruflich oder geschäftlich in Köln übernachten, sollten daher vorbereitet bei uns ankommen:

  • Als abhängig Beschäftigter sollten Sie eine unterschriebene Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, sowie Ihren Pass oder Personalausweis dabei haben.
  • Als Gewerbetreibender oder Freiberufler benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer sowie Ihren Pass oder Personalausweis.

Das entsprechende Formular halten wir dann für Sie bereit. Es empfiehlt sich aber das Formular schon vor Ihrer Anreise herunterladen und ausgefüllt mitzubringen. Eine Möglichkeit zum Download finden Sie auf folgender Seite der Stadt Köln:

www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabe

Bitte beachten Sie bei Doppel- oder Mehrbettzimmern, dass dieses Verfahren für alle Gäste gilt. Sollte zum Beispiel die Arbeitgeberbescheinigung die mitreisende Ehefrau des Gastes nicht mit einschließen, so ist die Abgabe anteilig zu erhaben!

neue Bettensteuer: Formulare für beruflich Reisende

Die Stadt Köln hat nun die Formulare veröffentlicht, die Gäste ausfüllen müssen, die beruflich unterwegs sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die sogenannte Kulturförderabgabe immer dann zusätzlich zum Zimmerpreis kassieren müssen. wenn uns der Gast kein vollständig ausgefülltes Formular und gegebenenfalls die Arbeitgeberbescheinigung vorlegen kann!

Informationen zur neuen Abgabe und die Formulare zum Download finden Sie auf dieser Seite der Stadt Köln:

www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabe

Neue Bettensteuer ab 1. Dezember 2014

Der Rat der Stadt Köln hat am 13. November eine neue Satzung zur sogenannten „Kulturförderabgabe“ beschlossen. Diese soll schon am 1. Dezember in Kraft treten.

In der neuen Satzung ist nunmehr der Gast zum Steuerschuldner und der Hotelier zum Steuerentrichtungspflichtigen ernannt worden. Das bedeutet, dass die Abgabe von uns neben dem Übernachtungspreis von dem Gast einzuziehen ist, der nicht zwingend geschäftlich übernachtet.

Die Höhe der Kulturförderabgabe beträgt 5 Prozent auf den Bruttologisumsatz. Der Hotelier hat den Betrag beim Gast einzuziehen. Sollte dieser erklären, zwingend geschäftlich zu übernachten, so hat er einen entsprechenden Vordruck, sei es als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Freiberufler und sonstiger Gewerbetreibender auszufüllen. Dabei hat er vor allen Dingen neben seinen persönlichen Daten auch seine Ausweis-/Passnummer sowie seine Steueridentifikationsnummer anzugeben. Sollte der Gast sich weigern, das entsprechende Formular auszufüllen, so ist die Kulturförderabgabe auf jeden Fall beim Gast zu erheben.

Obwohl das beschriebene Verfahren schon in einigen Tagen, am 1. Dezember, gültig sein soll, gibt es immer noch keine offizielle Mitteilung der Stadt und auch die erforderlichen Formulare sind noch nicht veröffentlicht.

Sobald die Formulare veröffentlicht sind, werden wir Sie hier informieren. Damit Sie gegebenenfalls rechtzeitig Ihren Arbeitgeber bitten können das Formular auszufüllen.

Die Stadt Köln hat eine Hotline zur Kulturförderabgabe eingerichtet. Montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr und mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0221 / 221-96913.

Fahrräder mieten in Köln

Fahrräder am Rhein mit Kranhäusern, Bild: Andreas Zuda

Update vom Juli 2020: Wir bieten in unserer Pension Leihfahrräder an, die angemietet werden können. Es gibt nur eine begrenzte Anzahl, deshalb können Sie die Räder schon beim Buchen mitbestellen. Das Rad wird dann bei Verfügbarkeit für Sie reserviert.

Der Frühling ist schon da, die wärmeren Temperaturen sind ideal um die Stadt mit dem Fahrrad zu erkunden. Wenn Sie sich für Ihren Köln-Aufenthalt ein Fahrrad leihen möchten, finden Sie hier eine kleine Übersicht:

Außer den hier aufgeführten Fahrradvermietern betreibt noch die Deutche Bahn in Köln mit Call-a-bike ein System von Mieträdern, die man per Telefon (Anruf oder App) an Straßenkreuzungen entleihen und zurückgeben kann.

Karte wird geladen - bitte warten...

Pension am Helenenwall: 50.933510, 6.973911

Sie kennen andere Fahrradvermieter in Köln? – Dann teilen Sie es mir doch unten mit:

Kölner Weihnachtsmärkte 2013 ✩

Heimat der Heinzel in der Altstadt

Heimat der Heinzel in der Altstadt

Am 25. November 2013 öffnen wieder die Kölner Weihnachtsmärkte. Erstmals findet in diesem Jahr auch ein Wintermarkt statt, der schon am 22. November beginnt. Die einmalige Atmosphäre der unterschiedlich gestalteten Märkte zieht jedes Jahr viele Besucher aus dem In- und Ausland an. Die größten haben wir hier aufgelistet, jeder ist einen Besuch wert:

Weihnachtsmarkt am Kölner Dom

„Vor historischer Dom-Kuklisse erleben Sie ein faszinierendes Angebot an hochwertigem Kunsthandwerk und Geschenkideen, erlesenen Speisen und Getränken, sowie über 100 weihnachtlichen Bühnenveranstaltungen unter strahlendem Sternenlichterzelt.“
www.koelnerweihnachtsmarkt.com

Kölner Altstadt „Heimat der Heinzel“

„Im Herzen der Altstadt verzaubert dieser Weihnachtsmarkt mit traditionellen Handwerksständen, liebevoll geschmückten Hütten und versteckten Heinzelmännchen. Neu: Eine große, spektakuläre Eislaufbahn bietet ein einzigartiges Wintererlebnis.
www.heimatderheinzel.de

Markt der Engel – Weihnachten auf dem Neumarkt

„Das zauberhafte Lächeln leibhaftiger Engel und ein Meer von leuchtenden Sternen erwarten Sie, zentral gelegen zwischen den beliebtesten Einkaufsstraßen Kölns, auf dem Markt der Engel. Das müssen Sie erlebt haben!“
www.markt-der-engel.de

Märchenweihnachtsmarkt auf dem Rudolfplatz

„Nur zehn Gehminuten vom Neumarkt entfernt, auf dem Rudolfplatz, befindet sich der Märchenweihnachtsmarkt. Die sechzig Weihnachtsmarkthäuschen unter der Hahnentorburg stehen unter dem Motto der Geschichten der Gebrüder Grimm. Dieser Weihnachtsmarkt begeistert daher besonders die kleinen Besucher.“
www.weihnachtsmarkt-rudolfplatz.com

Kölner Hafen-Weihnachtsmarkt am Schokoladenmuseum

„Besonderes Weihnachtshighlight in Köln. Modern und stilvoll präsentiert sich der große maritime Weihnachtsmarkt am Wasser vor malerischer Kulisse direkt am Rhein mit rund 70 schneeweißen Pagodenzelten, die wie Schiffssegel anmuten. Ein Besuch dieses gemütlichen Weihnachtsmarktes mit Hafenflair, hochwertiger Ware und buntem Programm ist sehr zu empfehlen.“
www.hafen-weihnachtsmarkt.de

Weihnachtsmarkt im Stadtgarten

Schenk dir eine schöne Zeit! Mit diesem Erfolgsrezept präsentiert sich der Weihnachtsmarkt im Stadtgarten zum 8. Mal und bietet dem Besucher eine weihnachtliche, romantische Dorfidylle, die ihresgleichen sucht.“
weihnachtsmarkt-stadtgarten.de

Christmas Avenue

„Der etwas andere Weihnachtsmarkt! Kölns schwul-lesbischer Weihnachtsmarkt läutet zwischen der Sparkasse KölnBonn und dem Westgate am Rudolfplatz glitzernd und stimmungsvoll die Weihnachtszeit ein. Die CHRISTMAS AVENUE bietet hochwertige Produkte, kulinarische Highlights und viele Shows. Jeder ist willkommen!“
christmas-avenue.de

Alpenzauber Köln – Der österreichische Wintermarkt

Erstmals verwandelt sich in diesem Jahr der MediaPark Köln in ein österreichisches Märchenland. „Eingebettet in eine traumhaft dekorierte Kulisse laden authentisch-urige Almhütten, ein traditionelles Wiener Kaffeehaus und verschiedenste „Standln“ zum Verweilen und Genießen. Probieren Sie die typisch Österreichische Küche und lassen Sie Ihr Gourmetherz bei Wiener Schnitzel, Tafelspitz und Apfelstrudel höherschlagen. Erleben Sie „Schmankerl“ wie die „Tiroler Kiachl“ und den heißen Glühwein mit seinem leckeren Duft, österreichisches Kunsthandwerk und natürlich die herzliche Lebensart der Alpenländer.“ (Quelle: Alpenzauber GmbH)
Anders als die Weihnachtsmärkte startet der Wintermarkt schon am 22. November 2013 und ist bis zum 2. Februar 2014 geöffnet.
alpenzauber-koeln.com

Bildnachweis: Quelle aller Bilder der Weihnachtsmärkte, bei denen nichts anderes vermerkt ist: Koelntourismus

Kölner Weihnachtsmärkte

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Kölner Weihnachtsmärkte: 50.939771, 6.958122

Quelle aller Zitate, wenn nicht anders angegeben: Koelntourismus