KölnCard ab sofort bei uns erhältlich

Ab sofort erhalten Sie die KölnCard bei uns an der Rezeption. Am besten Sie buchen die KölnCard gleich zusammen mit Ihrem Zimmer, dann liegt die gewünschte Variante auf jeden Fall beim Check-in für Sie bereit.

Die KölnCard bietet freie Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und Ermäßigungen bei vielen Restaurants, Museen, Stadtführungen und kulturellen Einrichtungen.

Der Flyer wurde 2022 aktualisiert:
 

Leihfahrräder

Unsere Übernachtungsgäste, die Köln mit dem Rad erkunden wollen, können sich jetzt auch bei uns ein Leihfahrrad mieten. Natürlich ist die Anzahl begrenzt, deshalb empfiehlt es sich das Rad gleich bei der Buchung mitzubestellen.

Die Miete beträgt derzeit 8,65 Euro pro Tag, wenn Sie das Rad für mehrere Tage oder für den kompletten Aufenthalt reservieren. (Der Preis für Einzeltage beträgt 9 Euro.)

Voraussetzungen für eine Befreiung von der Kulturförderabgabe [neu 10/19]

Bettensteuer, Grafik: DEHOGA

Seit dem 01.12.2014 erhebt die Stadt Köln zu neuen Bedienungen die sogenannte Kulturförderabgabe. Diese müssen wir in Höhe von 5 % zusätzlich auf den Übernachtungspreises aufschlagen. Auf dienstlich veranlasste Reisen wird die Kulturförderabgabe nicht erhoben, wenn die nachfolgenden Punkte erfüllt werden. Alle Formulare bitten wir spätestens beim Check-in an der Rezeption abzugeben, da wir nur dann von der Erhebung der Kulturförderabgabe absehen können:

Bei Arbeitnehmern:

  1. Das Formular „Erklärung zur Kulturförderabgabe“ (natürlich vollständig ausgefüllt und unterschrieben).
  2. Arbeitgeberbescheinigung:
    1. Ein Formular für die Arbeitgebergescheinigung kann bei der Stadt-Köln heruntergeladen werden. (Einen Link finden Sie am Ende dieses Textes.) Der Arbeitgeber muss das ausgefüllte Formular unterschrieben haben.
    2. Anerkannt wird auch eine schriftliche Erklärung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, aus der sich der Name des Beherbergungsgastes, der Beherbergungszeitraum sowie Name, Anschrift und Unterschrift der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers ergeben. Anerkannt wird auch ein von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber genehmigter Dienstreiseantrag.
    3. Hat der Arbeitgeber (und nicht der Gast) das Zimmer gebucht und auch bereits bezahlt (!) ist eine zusätzliche Bescheinigung nicht mehr unbedingt notwendig.

Bei Selbständigen:

  1. Das Formular „Erklärung des Beherbergungsgastes zur Kulturförderabgabe“ (natürlich vollständig ausgefüllt und unterschrieben). Auf dem neuen Formular ist nun das für die Einkommenssteuer zuständige Finanzamt anzugeben oder alternativ „beigefügte Unterlagen“, die die beruflich zwingende Beherbergung belegen

Download der Formulare und Informationen der Stadt Köln zur Kulturförderabgabe:

www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabe

Die Stadt Köln nimmt Ihre Beschwerden über die Vorgehensweise in Bezug auf die Stadt Köln sicher gerne entgegen:

Amt für Anregungen und Beschwerden
Ludwigstr. 8
50667 Köln
Telefaxnummer: 0221-22126065
Email: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de

Freies WLAN über Freifunk-Hotspot

Freifunk - Hier freies WLANDas Freifunk WLAN, dass seit Juni 2015 gratis WLAN in der Pension sorgt, hat sich bewährt. Freifunk bietet unter anderem kostenfreien Internetzugang über das Freifunk-Netz. Natürlich kann die Verfügbarkeit dieses nicht kommerziellen Projekts nicht garantiert werden. Sie haben hier aber den Vorteil, dass kein Login erforderlich ist.

Ihnen steht darüber hinaus nach wie vor der erprobte Hotsplots-Zugang (gegen Bezahlung) mit einer hohen Bandbreite zur Verfügung.

Links:
freifunk.net
Freifunk Köln, Bonn, Umgebung

Festnetztelefon für Ihr Zimmer

TelefonSeit einigen Wochen haben Sie als unser Gast auch die Möglichkeit sich ein Festnetztelefon für Ihr Zimmer zu mieten. Gegen eine Preis von einem Euro pro Tag sind Sie dann über eine Festnetznummer erreichbar und können zu vergleichsweise günstigen Preisen Teilnehmer im In- und Ausland anrufen.

Wir hatten ursprünglich darauf verzichtet unsere Zimmer mit Telefonen auszustatten, da inzwischen fast jeder ein Mobiltelefon dabei hat. Vereinzelt gab es jedoch dennoch einen Bedarf, dem wir nun Rechnung tragen.

Nach wie vor gibt es auch den Münzfernsprecher im Eingangsbereich. Da unser Telefonanschluss aber wohl im Laufe des nächsten Jahres auf IP umgestellt wird, können wir dann, aufgrund technischer Limitierungen,  nur noch Gespräche innerhalb Deutschlands und in die Vorwahlbereiche 003… und 004… vom Münztelefon aus anbieten. Mit den neuen Zimmertelefonen können Sie hingegen weltweit telefonieren. Und das weitaus preiswerter als vom Münzfernsprecher.

Sommer buchbar: Gamescom, spoga+gafa, Amphi Festival

Wir haben vor kurzem unsere Zimmer für die Sommermonate Juli und August zur Buchung freigeschaltet. Damit sind auch die Termine zu den Messen „Gamescom„, „spoga+gafa„, „Children’s Fashion Cologne“ und „RDA Workshop“ buchbar.

Außerdem findet am 24. und 25. Juli wieder das „Amphi Festival“ statt. Erstmals wird das Festivalgelände statt des Tanzbrunnens das „Amphi Eventpark“ getaufte Gelände in und um die Lanxessarena sein. Damit ist es noch näher an unserer Pension.

Kulturförderabgabe? Was Sie als unser Gast beachten sollten!

Ab dem 1. Dezember 2014 müssen wir, wie alle anderen Kölner Hotels und Pensionen auch, zusätzlich zum Zimmerpreis die sogenannte „Kulturförderabgabe“ von unseren Übernachtungsgästen kassieren. Für Gäste, die „zwingend“ beruflich oder geschäftlich in Köln übernachten, gibt es jedoch eine Ausnahme.

Die Höhe der Kulturförderabgabe beträgt 5 Prozent auf den Bruttologisumsatz. Der Hotelier hat den Betrag beim Gast einzuziehen. Sollte dieser erklären, zwingend geschäftlich zu übernachten, so hat der Gast einen entsprechenden Vordruck für „abhängig Beschäftigte“ oder für „Gewerbetreibende und Freiberufler“ auszufüllen. Dabei hat er neben seinen persönlichen Daten auch seine Ausweis- oder Passnummer sowie als Selbständiger seine Steueridentifikationsnummer anzugeben. Angestellte müssen dem Formular eine unterschriebene Bescheinigung Ihres Arbeitgebers beifügen. Sollten uns die erforderlichen Dokumente nicht in vollem Umfang vorliegen so müssen wir die Kulturförderabgabe auf jeden Fall beim Gast zu erheben!

Gäste, die beruflich oder geschäftlich in Köln übernachten, sollten daher vorbereitet bei uns ankommen:

  • Als abhängig Beschäftigter sollten Sie eine unterschriebene Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, sowie Ihren Pass oder Personalausweis dabei haben.
  • Als Gewerbetreibender oder Freiberufler benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer sowie Ihren Pass oder Personalausweis.

Das entsprechende Formular halten wir dann für Sie bereit. Es empfiehlt sich aber das Formular schon vor Ihrer Anreise herunterladen und ausgefüllt mitzubringen. Eine Möglichkeit zum Download finden Sie auf folgender Seite der Stadt Köln:

www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabe

Bitte beachten Sie bei Doppel- oder Mehrbettzimmern, dass dieses Verfahren für alle Gäste gilt. Sollte zum Beispiel die Arbeitgeberbescheinigung die mitreisende Ehefrau des Gastes nicht mit einschließen, so ist die Abgabe anteilig zu erhaben!