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8 gedachten over “(Deutsch) Voraussetzungen für eine Befreiung von der Kulturförderabgabe [neu 10/19]”
Die Stadt Köln hatte den Download-Link verändert, ich habe den Link im Artikel angepasst und er funktioniert nun wieder.
Die Formulare sind nun auch in englischer Sprache verfügbar.
Eine weitere Änderung ist, dass die Dokumente bereits beim Check-in vorgelegt werden müssen. Diese Regelung ergibt sich aus folgender Aussage der Stadt Köln auf Ihrer Homepage in den FAQ zum Thema “Kulturförderabgabe”:
“12. Wo muss der Gast die Erklärung über die beruflich zwingende Erforderlichkeit der Beherbergung (§ 7 Absatz 2 KFA-Satzung) abgeben?
Wenn die Erklärung nicht spätestens bei Beginn der Beherbergung im Beherbergungsbetrieb vorgelegt wird, muss dieser die Kulturförderabgabe einziehen.”
Laut DEHOGA wurden bei Außenprüfungen in Hotels durch das Kölner Kassen und Steueramt fast alle Arbeitgeberbescheinigungen als ungültig bewertet. Nicht nur weil diese zum Teil nicht im Original oder ohne Stempel des Arbeitgebers vorgelegen haben, vielmehr deswegen, weil in der Arbeitgeberbescheinigung der Zusatz „zwingend“ fehlt. Daher können wir nur noch Arbeitgeberbescheinigungen anerkennen aus denen eindeutig hervorgeht, dass die Beherbergung ZWINGEND beruflich erforderlich ist.
“Zwingend” . Wer einem Kunden oder Mandanten oder Klienten, etwas verkaufen will, oder ihn beraten möchte, fährt kaum “zwingend”.
Nur wenn er nicht fährt, wird auch kein Umsatz und auch Gewinn gemacht. Also ohne Fahrten, gibt es kaum noch Unternehmen oder Freeberufler die für Unternehmen tätig sind.
Soll das im Sinne der Beamten “zwingend” sein?
Ich habe den Text aktualisiert mit den Änderungen, die sich durch die neuen Formulare ergeben, die seit Anfang des Jahres 2016 gelten und die Sache etwas vereinfachen.
für Köln ist ja hier schon schön viel erklärt. Wer sich einen Überblick über alle Städte machen möchte (jede Stadt hat ja ganz eigene Satzungen mit anderen Befreiungsvorgaben) findet auf http://www.bettensteuer.de eine entsprechende Übersicht.
Ich habe dein Text überarbeitet. Nicht mehr zutreffendes wurde endgültig entfernt und die Möglichkeit des Nachweises durch “sontige Unterlagen” hinzugefügt.
Die Stadt Köln hatte den Download-Link verändert, ich habe den Link im Artikel angepasst und er funktioniert nun wieder.
Die Formulare sind nun auch in englischer Sprache verfügbar.
Eine weitere Änderung ist, dass die Dokumente bereits beim Check-in vorgelegt werden müssen. Diese Regelung ergibt sich aus folgender Aussage der Stadt Köln auf Ihrer Homepage in den FAQ zum Thema “Kulturförderabgabe”:
“12. Wo muss der Gast die Erklärung über die beruflich zwingende Erforderlichkeit der Beherbergung (§ 7 Absatz 2 KFA-Satzung) abgeben?
Wenn die Erklärung nicht spätestens bei Beginn der Beherbergung im Beherbergungsbetrieb vorgelegt wird, muss dieser die Kulturförderabgabe einziehen.”
Laut DEHOGA wurden bei Außenprüfungen in Hotels durch das Kölner Kassen und Steueramt fast alle Arbeitgeberbescheinigungen als ungültig bewertet. Nicht nur weil diese zum Teil nicht im Original oder ohne Stempel des Arbeitgebers vorgelegen haben, vielmehr deswegen, weil in der Arbeitgeberbescheinigung der Zusatz „zwingend“ fehlt. Daher können wir nur noch Arbeitgeberbescheinigungen anerkennen aus denen eindeutig hervorgeht, dass die Beherbergung ZWINGEND beruflich erforderlich ist.
“Zwingend” . Wer einem Kunden oder Mandanten oder Klienten, etwas verkaufen will, oder ihn beraten möchte, fährt kaum “zwingend”.
Nur wenn er nicht fährt, wird auch kein Umsatz und auch Gewinn gemacht. Also ohne Fahrten, gibt es kaum noch Unternehmen oder Freeberufler die für Unternehmen tätig sind.
Soll das im Sinne der Beamten “zwingend” sein?
Pingback: Kulturförderabgabe: Formulierung der Arbeitgeberbescheinigung ist wichtig! | Pension am Helenenwall
Ich habe den Text aktualisiert mit den Änderungen, die sich durch die neuen Formulare ergeben, die seit Anfang des Jahres 2016 gelten und die Sache etwas vereinfachen.
Guten Tag,
für Köln ist ja hier schon schön viel erklärt. Wer sich einen Überblick über alle Städte machen möchte (jede Stadt hat ja ganz eigene Satzungen mit anderen Befreiungsvorgaben) findet auf http://www.bettensteuer.de eine entsprechende Übersicht.
LG,
Torsten Heilig
Ich habe dein Text überarbeitet. Nicht mehr zutreffendes wurde endgültig entfernt und die Möglichkeit des Nachweises durch “sontige Unterlagen” hinzugefügt.