KölnCard ab sofort bei uns erhältlich

Ab sofort erhalten Sie die KölnCard bei uns an der Rezeption. Am besten Sie buchen die KölnCard gleich zusammen mit Ihrem Zimmer, dann liegt die gewünschte Variante auf jeden Fall beim Check-in für Sie bereit.

Die KölnCard bietet freie Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und Ermäßigungen bei vielen Restaurants, Museen, Stadtführungen und kulturellen Einrichtungen.

Der Flyer wurde 2022 aktualisiert:
 

Touristische Übernachtungen sind wieder möglich!

Da die Inzidenz in den letzten Tagen stabil unter 100 geblieben ist, sind nun wieder touristische und private Übernachtungen möglich. Wer aus privaten Gründen übernachten will benötigt aber einen aktuellen Negativnachweis (Antigen-Schnelltest) oder den Nachweis der vollständigen Impfung.

Das nächste Testzentrum für kostenlose Bürgertest befindet sich ganz in der Nähe auf der Deuzer Freiheit neben der Kirche St. Heribert.

Leihfahrräder

Unsere Übernachtungsgäste, die Köln mit dem Rad erkunden wollen, können sich jetzt auch bei uns ein Leihfahrrad mieten. Natürlich ist die Anzahl begrenzt, deshalb empfiehlt es sich das Rad gleich bei der Buchung mitzubestellen.

Die Miete beträgt derzeit 8,65 Euro pro Tag, wenn Sie das Rad für mehrere Tage oder für den kompletten Aufenthalt reservieren. (Der Preis für Einzeltage beträgt 9 Euro.)

Voraussetzungen für eine Befreiung von der Kulturförderabgabe [neu 10/19]

Bettensteuer, Grafik: DEHOGA

Seit dem 01.12.2014 erhebt die Stadt Köln zu neuen Bedienungen die sogenannte Kulturförderabgabe. Diese müssen wir in Höhe von 5 % zusätzlich auf den Übernachtungspreises aufschlagen. Auf dienstlich veranlasste Reisen wird die Kulturförderabgabe nicht erhoben, wenn die nachfolgenden Punkte erfüllt werden. Alle Formulare bitten wir spätestens beim Check-in an der Rezeption abzugeben, da wir nur dann von der Erhebung der Kulturförderabgabe absehen können:

Bei Arbeitnehmern:

  1. Das Formular „Erklärung zur Kulturförderabgabe“ (natürlich vollständig ausgefüllt und unterschrieben).
  2. Arbeitgeberbescheinigung:
    1. Ein Formular für die Arbeitgebergescheinigung kann bei der Stadt-Köln heruntergeladen werden. (Einen Link finden Sie am Ende dieses Textes.) Der Arbeitgeber muss das ausgefüllte Formular unterschrieben haben.
    2. Anerkannt wird auch eine schriftliche Erklärung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, aus der sich der Name des Beherbergungsgastes, der Beherbergungszeitraum sowie Name, Anschrift und Unterschrift der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers ergeben. Anerkannt wird auch ein von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber genehmigter Dienstreiseantrag.
    3. Hat der Arbeitgeber (und nicht der Gast) das Zimmer gebucht und auch bereits bezahlt (!) ist eine zusätzliche Bescheinigung nicht mehr unbedingt notwendig.

Bei Selbständigen:

  1. Das Formular „Erklärung des Beherbergungsgastes zur Kulturförderabgabe“ (natürlich vollständig ausgefüllt und unterschrieben). Auf dem neuen Formular ist nun das für die Einkommenssteuer zuständige Finanzamt anzugeben oder alternativ „beigefügte Unterlagen“, die die beruflich zwingende Beherbergung belegen

Download der Formulare und Informationen der Stadt Köln zur Kulturförderabgabe:

www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabe

Die Stadt Köln nimmt Ihre Beschwerden über die Vorgehensweise in Bezug auf die Stadt Köln sicher gerne entgegen:

Amt für Anregungen und Beschwerden
Ludwigstr. 8
50667 Köln
Telefaxnummer: 0221-22126065
Email: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de

Freies WLAN über Freifunk-Hotspot

Freifunk - Hier freies WLANDas Freifunk WLAN, dass seit Juni 2015 gratis WLAN in der Pension sorgt, hat sich bewährt. Freifunk bietet unter anderem kostenfreien Internetzugang über das Freifunk-Netz. Natürlich kann die Verfügbarkeit dieses nicht kommerziellen Projekts nicht garantiert werden. Sie haben hier aber den Vorteil, dass kein Login erforderlich ist.

Ihnen steht darüber hinaus nach wie vor der erprobte Hotsplots-Zugang (gegen Bezahlung) mit einer hohen Bandbreite zur Verfügung.

Links:
freifunk.net
Freifunk Köln, Bonn, Umgebung

Erleichterungen bei der Bürokratie zur Kulturförderabgabe

Seit Anfang des Jahres hat es bei der Bettensteuer (Kulturförderabgabe) Vereinfachungen gegeben:

Um sich von der Abgabe befreien zu lassen, gibt es nur noch ein Formular, das sowohl von abhängig Beschäftigten als auch von Selbständigen genutzt werden kann: „Amtlicher Vordruck zu § 7 Absatz 2 der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung“

Selbständige müssen nun nicht mehr Ihre Steueridentifikationsnummer, sondern statt dessen das zuständige Finanzamt (Diese Angebe können die meisten sicherlich aus dem Kopf machen.) oder aber die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer angeben.

Abhängig Beschäftigte finden nun auf diesem Formular ein Feld für die erforderliche Arbeitgeberbescheinigung, so dass Probleme bei deren Formulierung in Zukunft wegfallen dürften.

Das neue Formular kann hier heruntergeladen werden:
www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabe