Erleichterungen bei der Bürokratie zur Kulturförderabgabe

Seit Anfang des Jahres hat es bei der Bettensteuer (Kulturförderabgabe) Vereinfachungen gegeben:

Um sich von der Abgabe befreien zu lassen, gibt es nur noch ein Formular, das sowohl von abhängig Beschäftigten als auch von Selbständigen genutzt werden kann: „Amtlicher Vordruck zu § 7 Absatz 2 der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung“

Selbständige müssen nun nicht mehr Ihre Steueridentifikationsnummer, sondern statt dessen das zuständige Finanzamt (Diese Angebe können die meisten sicherlich aus dem Kopf machen.) oder aber die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer angeben.

Abhängig Beschäftigte finden nun auf diesem Formular ein Feld für die erforderliche Arbeitgeberbescheinigung, so dass Probleme bei deren Formulierung in Zukunft wegfallen dürften.

Das neue Formular kann hier heruntergeladen werden:
www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabe

Festnetztelefon für Ihr Zimmer

TelefonSeit einigen Wochen haben Sie als unser Gast auch die Möglichkeit sich ein Festnetztelefon für Ihr Zimmer zu mieten. Gegen eine Preis von einem Euro pro Tag sind Sie dann über eine Festnetznummer erreichbar und können zu vergleichsweise günstigen Preisen Teilnehmer im In- und Ausland anrufen.

Wir hatten ursprünglich darauf verzichtet unsere Zimmer mit Telefonen auszustatten, da inzwischen fast jeder ein Mobiltelefon dabei hat. Vereinzelt gab es jedoch dennoch einen Bedarf, dem wir nun Rechnung tragen.

Nach wie vor gibt es auch den Münzfernsprecher im Eingangsbereich. Da unser Telefonanschluss aber wohl im Laufe des nächsten Jahres auf IP umgestellt wird, können wir dann, aufgrund technischer Limitierungen,  nur noch Gespräche innerhalb Deutschlands und in die Vorwahlbereiche 003… und 004… vom Münztelefon aus anbieten. Mit den neuen Zimmertelefonen können Sie hingegen weltweit telefonieren. Und das weitaus preiswerter als vom Münzfernsprecher.

Kulturförderabgabe: Formulierung der Arbeitgeberbescheinigung ist wichtig!

Bettensteuer, Grafik: DEHOGA

Bettensteuer, Grafik: DEHOGA

Laut DEHOGA wurden bei Außenprüfungen in Hotels durch das Kölner Kassen und Steueramt fast alle Arbeitgeberbescheinigungen als ungültig bewertet. Nicht nur weil diese zum Teil nicht im Original oder ohne Stempel des Arbeitgebers vorgelegen haben, vielmehr deswegen, weil in der Arbeitgeberbescheinigung der Zusatz „zwingend“ fehlte.

Daher können wir nur noch Arbeitgeberbescheinigungen anerkennen aus denen eindeutig hervorgeht, dass die Beherbergung ZWINGEND beruflich erforderlich ist.

Außerdem muss immer der genaue Zeitraum mit An- und Abreisedatum angegeben werden. Das wird leider ebenfalls häufig versäumt. Bescheinigungen aus denen der Zeitraum nicht eindeutig hervorgeht können wir leider auch nicht anerkennen.

Hier eine Formulierungshilfe:

„Ich bescheinige, dass die Übernachtungen unseres Mitarbeiters/Mitarbeiterin [Name] in der Pension am Helenenwall vom [Datum] bis [Datum] aus beruflichen Gründen zwingend erforderlich sind.
[Unterschrift] [Firmenstempel]“

Siehe auch: Voraussetzungen für eine Befreiung von der Kulturförderabgabe

Sommer buchbar: Gamescom, spoga+gafa, Amphi Festival

Wir haben vor kurzem unsere Zimmer für die Sommermonate Juli und August zur Buchung freigeschaltet. Damit sind auch die Termine zu den Messen „Gamescom„, „spoga+gafa„, „Children’s Fashion Cologne“ und „RDA Workshop“ buchbar.

Außerdem findet am 24. und 25. Juli wieder das „Amphi Festival“ statt. Erstmals wird das Festivalgelände statt des Tanzbrunnens das „Amphi Eventpark“ getaufte Gelände in und um die Lanxessarena sein. Damit ist es noch näher an unserer Pension.

VRS-KarnevalsTicket 2015

Sechs Tage Bus & Bahn fahren für 24,40 Euro:

Jeck und weg. (Bild: VRS)

Jeck und weg. (Bild: VRS)

Auch in diesem Jahr gibt es wieder ein tolles Ticketangebot des VRS zu Karneval: Wer an Weiberfastnacht ein Tages­Ticket 1 Person der Preisstufe 5 für 24,40 Euro kauft, kann damit ganze sechs Tage lang (von Donnerstag, 12. Februar, bis einschließlich Veilchendienstag, 17. Februar 2015) im erweiterten VRS-Netz fahren. Dies bedeutet: Das KarnevalsTicket gilt auch im so genannten kleinen Grenzverkehr VRS/VRR sowie auf Fahrten zwischen dem VRS und dem Kreis Ahrweiler, von und nach Altenkirchen, Neuwied und Gerolstein.

Das Ticket gibt es an allen Ticketautomaten, bei den Busfahrern und in den Vertriebsstellen der VRS-Verkehrsunternehmen.

Achtung: Tickets aus den Automaten sind bereits entwertet. Deshalb sollte das KarnevalsTicket am Automaten erst an Weiberfastnacht gekauft werden. Im Vorverkauf erworbene Tickets sollten ebenfalls erst an Weiberfastnacht entwertet werden, da das Ticket ansonsten als normales TagesTicket nur einen Tag lang gilt.

Weitere Informationen beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg: vrs-info.de
oder den Kölner Verkehrsbetrieben: kvb-koen.de

Kulturförderabgabe? Was Sie als unser Gast beachten sollten!

Ab dem 1. Dezember 2014 müssen wir, wie alle anderen Kölner Hotels und Pensionen auch, zusätzlich zum Zimmerpreis die sogenannte „Kulturförderabgabe“ von unseren Übernachtungsgästen kassieren. Für Gäste, die „zwingend“ beruflich oder geschäftlich in Köln übernachten, gibt es jedoch eine Ausnahme.

Die Höhe der Kulturförderabgabe beträgt 5 Prozent auf den Bruttologisumsatz. Der Hotelier hat den Betrag beim Gast einzuziehen. Sollte dieser erklären, zwingend geschäftlich zu übernachten, so hat der Gast einen entsprechenden Vordruck für „abhängig Beschäftigte“ oder für „Gewerbetreibende und Freiberufler“ auszufüllen. Dabei hat er neben seinen persönlichen Daten auch seine Ausweis- oder Passnummer sowie als Selbständiger seine Steueridentifikationsnummer anzugeben. Angestellte müssen dem Formular eine unterschriebene Bescheinigung Ihres Arbeitgebers beifügen. Sollten uns die erforderlichen Dokumente nicht in vollem Umfang vorliegen so müssen wir die Kulturförderabgabe auf jeden Fall beim Gast zu erheben!

Gäste, die beruflich oder geschäftlich in Köln übernachten, sollten daher vorbereitet bei uns ankommen:

  • Als abhängig Beschäftigter sollten Sie eine unterschriebene Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, sowie Ihren Pass oder Personalausweis dabei haben.
  • Als Gewerbetreibender oder Freiberufler benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer sowie Ihren Pass oder Personalausweis.

Das entsprechende Formular halten wir dann für Sie bereit. Es empfiehlt sich aber das Formular schon vor Ihrer Anreise herunterladen und ausgefüllt mitzubringen. Eine Möglichkeit zum Download finden Sie auf folgender Seite der Stadt Köln:

www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabe

Bitte beachten Sie bei Doppel- oder Mehrbettzimmern, dass dieses Verfahren für alle Gäste gilt. Sollte zum Beispiel die Arbeitgeberbescheinigung die mitreisende Ehefrau des Gastes nicht mit einschließen, so ist die Abgabe anteilig zu erhaben!

neue Bettensteuer: Formulare für beruflich Reisende

Die Stadt Köln hat nun die Formulare veröffentlicht, die Gäste ausfüllen müssen, die beruflich unterwegs sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die sogenannte Kulturförderabgabe immer dann zusätzlich zum Zimmerpreis kassieren müssen. wenn uns der Gast kein vollständig ausgefülltes Formular und gegebenenfalls die Arbeitgeberbescheinigung vorlegen kann!

Informationen zur neuen Abgabe und die Formulare zum Download finden Sie auf dieser Seite der Stadt Köln:

www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabe

Neue Bettensteuer ab 1. Dezember 2014

Der Rat der Stadt Köln hat am 13. November eine neue Satzung zur sogenannten „Kulturförderabgabe“ beschlossen. Diese soll schon am 1. Dezember in Kraft treten.

In der neuen Satzung ist nunmehr der Gast zum Steuerschuldner und der Hotelier zum Steuerentrichtungspflichtigen ernannt worden. Das bedeutet, dass die Abgabe von uns neben dem Übernachtungspreis von dem Gast einzuziehen ist, der nicht zwingend geschäftlich übernachtet.

Die Höhe der Kulturförderabgabe beträgt 5 Prozent auf den Bruttologisumsatz. Der Hotelier hat den Betrag beim Gast einzuziehen. Sollte dieser erklären, zwingend geschäftlich zu übernachten, so hat er einen entsprechenden Vordruck, sei es als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Freiberufler und sonstiger Gewerbetreibender auszufüllen. Dabei hat er vor allen Dingen neben seinen persönlichen Daten auch seine Ausweis-/Passnummer sowie seine Steueridentifikationsnummer anzugeben. Sollte der Gast sich weigern, das entsprechende Formular auszufüllen, so ist die Kulturförderabgabe auf jeden Fall beim Gast zu erheben.

Obwohl das beschriebene Verfahren schon in einigen Tagen, am 1. Dezember, gültig sein soll, gibt es immer noch keine offizielle Mitteilung der Stadt und auch die erforderlichen Formulare sind noch nicht veröffentlicht.

Sobald die Formulare veröffentlicht sind, werden wir Sie hier informieren. Damit Sie gegebenenfalls rechtzeitig Ihren Arbeitgeber bitten können das Formular auszufüllen.

Die Stadt Köln hat eine Hotline zur Kulturförderabgabe eingerichtet. Montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr und mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0221 / 221-96913.

Kölner Weihnachtsmärkte 2014 ✩

Bildnachweis: Weihnachtsmarkt Kölner AltstadtAm 24. November 2014 öffnen wieder die Kölner Weihnachtsmärkte.

Die einmalige Atmosphäre der unterschiedlich gestalteten Märkte zieht jedes Jahr viele Besucher aus dem In- und Ausland an. Die größten haben wir hier aufgelistet, jeder ist einen Besuch wert:

Bild: Weihnachtsmarkt am Kölner DomWeihnachtsmarkt am Kölner Dom

„Deutschlands beliebtester Weihnachtsmarkt vor der historischen Kulisse des Kölner Doms verzaubert seine Besucher unter dem leuchtenden Sternenlichterzelt. Rund 150 Aussteller präsentieren gehobenes und vorführendes Kunsthandwerk, ausgewählte Geschenke sowie kulinarische Höhepunkte, und schaffen auf dem Roncalliplatz eine einzigartige Atmosphäre. Als „Markt der Herzen“ bietet der Weihnachtsmarkt ein umfangreiches und kostenloses Bühnenprogramm mit über 100 Veranstaltungen, die auf die Weihnachtszeit einstimmen. Die kleineren Besucher freuen sich auf ein abwechslungsreiches Kinderprogramm in der „Sternenwarte“ und eine Fahrt mit dem Kinderkarussell.“
www.koelnerweihnachtsmarkt.com

Bildnachweis: Weihnachtsmarkt Kölner AltstadtKölner Altstadt „Heimat der Heinzel“

„Hunderte Heinzelmännchen verzaubern jedes Jahr mit ihrem Weihnachtsmarkt die Kölner Altstadt. Traditionelle Handwerksstände, liebevoll geschmückte Hütten und gemütliche Gassen geben der “Heimat der Heinzel” ihren besonderen Charme. In die märchenhafte Atmosphäre fügt sich eine spektakuläre Eislaufbahn ein. “Heinzels Wintermärchen” begeistert Jung und Alt – mit einer großen Eisfläche, langen Laufwegen über den gesamten Platz, Bahnen zum Eisstockschießen, einer Brücke über dem Eis und vielem mehr. Schlittschuhlaufen wird hier zum Erlebnis. Strahlender Mittelpunkt ist das spektakulär beleuchtete Denkmal, um das Eisläufer elegante Schleifen drehen.“
www.heimatderheinzel.de

Markt der Engel – Weihnachten auf dem Neumarkt

„- Zauberhaft, wunderschön und erfrischend anders –
Ein Meer glänzender Sterne und das liebevolle Zwinkern des Weihnachtsengels hoch zu Ross erwarten den Besucher auf dem Neumarkt. Zentral gelegen, zwischen den beliebtesten Einkaufsstraßen und Sehenswürdigkeiten der Domstadt und mit direkter Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz, begrüßt Sie der Markt der Engel. Freuen Sie sich auf geschmack voll gestaltete Häuser mit unterschiedlich hohen verzierten Giebeln und einem traumhaften leuchtenden Abendhimmel. Das müssen Sie gesehen haben!“
www.markt-der-engel.de

Nikolausdorf auf dem Rudolfplatz

„Im Kölner Zentrum, auf dem Rudolfplatz, präsentiert sich erstmals das „Nikolausdorf“. Vor der historischen Hahnentorburg bietet die weihnachtliche Zauberwelt eine einmalige und neuartige Erlebniswelt. Nikolaus und Weihnachtsmann sind allgegenwärtig. Das „Haus vom Nikolaus“, der riesige „Adventskalender“, die „Dorfkapelle“, die „Kinderwerkstatt“ und das Bühnenprogramm entführen in eine stimmungsvolle Welt weinachtlicher Magie. Strahlende Illuminationen rahmen die rustikalen Stände ein. Ein Treffpunkt zum Flanieren, Entdecken, Genießen und Schlemmen in anheimelnder Gemütlichkeit. Ein Ort der Begegnung zwischen Traditon und Moderne, ein etwas anderer Weihnachtsmarkt.“
www.nikolausdorf.com

Kölner Hafen-Weihnachtsmarkt am Schokoladenmuseum

„Weihnachtstipp: Modern und stilvoll präsentiert sich der große maritime „Weihnachtsmarkt am Wasser“ vor malerischer Kulisse direkt am Rhein mit schneeweißen Pagodenzelten, die wie Schiffsegel anmuten. Ein herausragender Winzerglühwein wird am großen Holzsegelschiff kredenzt, Glühbier und Feuerzangenbowle am Leuchtturm. Das kulinarische Angebot ist hier beeindruckend vielseitig und hochwertig. Dieses gemütliche Weihnachtserlebnis mit Hafenflair, außergewöhnlichen Geschenkideen, Kunsthandwerk und buntem Programm ist unbedingt zu empfehlen.“
www.hafen-weihnachtsmarkt.de

Weihnachtsmarkt im Stadtgarten

Schenk dir eine schöne Zeit! Mit diesem Erfolgsrezept präsentiert sich der Weihnachtsmarkt im Stadtgarten zum 9. Mal und bietet dem Besucher eine weihnachtliche, romantische Dorfidylle, die ihresgleichen sucht.“
weihnachtsmarkt-stadtgarten.de

christmas avenueChristmas Avenue an der Schaafenstraße

„Kölns etwas anderer Weihnachtsmarkt hat sich nach nur zwei Jahren zu einem Klassiker entwickelt. Zwischen Schaafenstraße und Rudolfplatz wird beschwingt die Weihnachtszeit eingeläutet. Die Christmas Avenue präsentiert ein täglich anderes Bühnenprogramm. Highlights von der Helene Fischer-Covershow bis hin zu Kölschen Bands unterhalten täglich ab 19:00 Uhr die Besucher. Hochwertige Produkte sowie außergewöhnliche kulinarische Highlights erwarten die Gäste. Jeder ist willkommen, um viele Köstlichkeiten und die angenehme Stimmung der Avenue zu genießen.“
christmas-avenue.de

Bildnachweis:
Quelle aller Bilder der Weihnachtsmärkte, bei denen nichts anderes vermerkt ist:
Koelntourismus oder der jeweilige Marktveranstalter.

Kölner Weihnachtsmärkte

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Kölner Weihnachtsmärkte: 50.939771, 6.958122

Quelle aller Zitate, wenn nicht anders angegeben: Koelntourismus

Bildnachweis: Weihnachtsmarkt Kölner Altstadt

Bildnachweis: Weihnachtsmarkt Kölner Altstadt