Voraussetzungen für eine Befreiung von der Kulturförderabgabe [neu 10/19]

Bettensteuer, Grafik: DEHOGA

Seit dem 01.12.2014 erhebt die Stadt Köln zu neuen Bedienungen die sogenannte Kulturförderabgabe. Diese müssen wir in Höhe von 5 % zusätzlich auf den Übernachtungspreises aufschlagen. Auf dienstlich veranlasste Reisen wird die Kulturförderabgabe nicht erhoben, wenn die nachfolgenden Punkte erfüllt werden. Alle Formulare bitten wir spätestens beim Check-in an der Rezeption abzugeben, da wir nur dann von der Erhebung der Kulturförderabgabe absehen können:

Bei Arbeitnehmern:

  1. Das Formular „Erklärung zur Kulturförderabgabe“ (natürlich vollständig ausgefüllt und unterschrieben).
  2. Arbeitgeberbescheinigung:
    1. Ein Formular für die Arbeitgebergescheinigung kann bei der Stadt-Köln heruntergeladen werden. (Einen Link finden Sie am Ende dieses Textes.) Der Arbeitgeber muss das ausgefüllte Formular unterschrieben haben.
    2. Anerkannt wird auch eine schriftliche Erklärung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, aus der sich der Name des Beherbergungsgastes, der Beherbergungszeitraum sowie Name, Anschrift und Unterschrift der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers ergeben. Anerkannt wird auch ein von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber genehmigter Dienstreiseantrag.
    3. Hat der Arbeitgeber (und nicht der Gast) das Zimmer gebucht und auch bereits bezahlt (!) ist eine zusätzliche Bescheinigung nicht mehr unbedingt notwendig.

Bei Selbständigen:

  1. Das Formular „Erklärung des Beherbergungsgastes zur Kulturförderabgabe“ (natürlich vollständig ausgefüllt und unterschrieben). Auf dem neuen Formular ist nun das für die Einkommenssteuer zuständige Finanzamt anzugeben oder alternativ „beigefügte Unterlagen“, die die beruflich zwingende Beherbergung belegen

Download der Formulare und Informationen der Stadt Köln zur Kulturförderabgabe:

www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabe

Die Stadt Köln nimmt Ihre Beschwerden über die Vorgehensweise in Bezug auf die Stadt Köln sicher gerne entgegen:

Amt für Anregungen und Beschwerden
Ludwigstr. 8
50667 Köln
Telefaxnummer: 0221-22126065
Email: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de

Erleichterungen bei der Bürokratie zur Kulturförderabgabe

Seit Anfang des Jahres hat es bei der Bettensteuer (Kulturförderabgabe) Vereinfachungen gegeben:

Um sich von der Abgabe befreien zu lassen, gibt es nur noch ein Formular, das sowohl von abhängig Beschäftigten als auch von Selbständigen genutzt werden kann: „Amtlicher Vordruck zu § 7 Absatz 2 der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung“

Selbständige müssen nun nicht mehr Ihre Steueridentifikationsnummer, sondern statt dessen das zuständige Finanzamt (Diese Angebe können die meisten sicherlich aus dem Kopf machen.) oder aber die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer angeben.

Abhängig Beschäftigte finden nun auf diesem Formular ein Feld für die erforderliche Arbeitgeberbescheinigung, so dass Probleme bei deren Formulierung in Zukunft wegfallen dürften.

Das neue Formular kann hier heruntergeladen werden:
www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabe

Kulturförderabgabe: Formulierung der Arbeitgeberbescheinigung ist wichtig!

Bettensteuer, Grafik: DEHOGA

Bettensteuer, Grafik: DEHOGA

Laut DEHOGA wurden bei Außenprüfungen in Hotels durch das Kölner Kassen und Steueramt fast alle Arbeitgeberbescheinigungen als ungültig bewertet. Nicht nur weil diese zum Teil nicht im Original oder ohne Stempel des Arbeitgebers vorgelegen haben, vielmehr deswegen, weil in der Arbeitgeberbescheinigung der Zusatz „zwingend“ fehlte.

Daher können wir nur noch Arbeitgeberbescheinigungen anerkennen aus denen eindeutig hervorgeht, dass die Beherbergung ZWINGEND beruflich erforderlich ist.

Außerdem muss immer der genaue Zeitraum mit An- und Abreisedatum angegeben werden. Das wird leider ebenfalls häufig versäumt. Bescheinigungen aus denen der Zeitraum nicht eindeutig hervorgeht können wir leider auch nicht anerkennen.

Hier eine Formulierungshilfe:

„Ich bescheinige, dass die Übernachtungen unseres Mitarbeiters/Mitarbeiterin [Name] in der Pension am Helenenwall vom [Datum] bis [Datum] aus beruflichen Gründen zwingend erforderlich sind.
[Unterschrift] [Firmenstempel]“

Siehe auch: Voraussetzungen für eine Befreiung von der Kulturförderabgabe

Kulturförderabgabe? Was Sie als unser Gast beachten sollten!

Ab dem 1. Dezember 2014 müssen wir, wie alle anderen Kölner Hotels und Pensionen auch, zusätzlich zum Zimmerpreis die sogenannte „Kulturförderabgabe“ von unseren Übernachtungsgästen kassieren. Für Gäste, die „zwingend“ beruflich oder geschäftlich in Köln übernachten, gibt es jedoch eine Ausnahme.

Die Höhe der Kulturförderabgabe beträgt 5 Prozent auf den Bruttologisumsatz. Der Hotelier hat den Betrag beim Gast einzuziehen. Sollte dieser erklären, zwingend geschäftlich zu übernachten, so hat der Gast einen entsprechenden Vordruck für „abhängig Beschäftigte“ oder für „Gewerbetreibende und Freiberufler“ auszufüllen. Dabei hat er neben seinen persönlichen Daten auch seine Ausweis- oder Passnummer sowie als Selbständiger seine Steueridentifikationsnummer anzugeben. Angestellte müssen dem Formular eine unterschriebene Bescheinigung Ihres Arbeitgebers beifügen. Sollten uns die erforderlichen Dokumente nicht in vollem Umfang vorliegen so müssen wir die Kulturförderabgabe auf jeden Fall beim Gast zu erheben!

Gäste, die beruflich oder geschäftlich in Köln übernachten, sollten daher vorbereitet bei uns ankommen:

  • Als abhängig Beschäftigter sollten Sie eine unterschriebene Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, sowie Ihren Pass oder Personalausweis dabei haben.
  • Als Gewerbetreibender oder Freiberufler benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer sowie Ihren Pass oder Personalausweis.

Das entsprechende Formular halten wir dann für Sie bereit. Es empfiehlt sich aber das Formular schon vor Ihrer Anreise herunterladen und ausgefüllt mitzubringen. Eine Möglichkeit zum Download finden Sie auf folgender Seite der Stadt Köln:

www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabe

Bitte beachten Sie bei Doppel- oder Mehrbettzimmern, dass dieses Verfahren für alle Gäste gilt. Sollte zum Beispiel die Arbeitgeberbescheinigung die mitreisende Ehefrau des Gastes nicht mit einschließen, so ist die Abgabe anteilig zu erhaben!

neue Bettensteuer: Formulare für beruflich Reisende

Die Stadt Köln hat nun die Formulare veröffentlicht, die Gäste ausfüllen müssen, die beruflich unterwegs sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die sogenannte Kulturförderabgabe immer dann zusätzlich zum Zimmerpreis kassieren müssen. wenn uns der Gast kein vollständig ausgefülltes Formular und gegebenenfalls die Arbeitgeberbescheinigung vorlegen kann!

Informationen zur neuen Abgabe und die Formulare zum Download finden Sie auf dieser Seite der Stadt Köln:

www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabe

Neue Bettensteuer ab 1. Dezember 2014

Der Rat der Stadt Köln hat am 13. November eine neue Satzung zur sogenannten „Kulturförderabgabe“ beschlossen. Diese soll schon am 1. Dezember in Kraft treten.

In der neuen Satzung ist nunmehr der Gast zum Steuerschuldner und der Hotelier zum Steuerentrichtungspflichtigen ernannt worden. Das bedeutet, dass die Abgabe von uns neben dem Übernachtungspreis von dem Gast einzuziehen ist, der nicht zwingend geschäftlich übernachtet.

Die Höhe der Kulturförderabgabe beträgt 5 Prozent auf den Bruttologisumsatz. Der Hotelier hat den Betrag beim Gast einzuziehen. Sollte dieser erklären, zwingend geschäftlich zu übernachten, so hat er einen entsprechenden Vordruck, sei es als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Freiberufler und sonstiger Gewerbetreibender auszufüllen. Dabei hat er vor allen Dingen neben seinen persönlichen Daten auch seine Ausweis-/Passnummer sowie seine Steueridentifikationsnummer anzugeben. Sollte der Gast sich weigern, das entsprechende Formular auszufüllen, so ist die Kulturförderabgabe auf jeden Fall beim Gast zu erheben.

Obwohl das beschriebene Verfahren schon in einigen Tagen, am 1. Dezember, gültig sein soll, gibt es immer noch keine offizielle Mitteilung der Stadt und auch die erforderlichen Formulare sind noch nicht veröffentlicht.

Sobald die Formulare veröffentlicht sind, werden wir Sie hier informieren. Damit Sie gegebenenfalls rechtzeitig Ihren Arbeitgeber bitten können das Formular auszufüllen.

Die Stadt Köln hat eine Hotline zur Kulturförderabgabe eingerichtet. Montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr und mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0221 / 221-96913.