Bettensteuer: Stadt verschlimmbessert die „Kulturförderabgabe“

Ab 1. Januar 2013 gilt in Köln eine geänderte Satzung über die Erhebung einer „Kulturförderabgabe“. Wie schon bei Ihrer Einführung wurde auch diese Satzung übers Knie gebrochen und wird ohne Vorbereitungszeit in Kraft Gesetz. Damals wurde die Satzung mit einem Vorlauf von nur wenigen Tagen in Kraft gesetzt, ohne dass am Tage der Einführung geklärt war, ob auf die neue Abgabe Mehrwertsteuer anfällt oder nicht. Die Stadt hat hier sogar falsche Informationen verbreitet, so dass wohl die meisten Hotels anfangs falsche Rechnungen ausgestellt haben. Auch dieses mal haben die Hotels keinerlei Vorbereitungszeit.

Wie berichtet ist die alte Satzung rechtlich nicht haltbar. Ein Urteil, das die Kölner Satzung direkt betrifft wird für den Januar 2013 erwartet. Auch die neue Satzung ist, wie die Stadt sehr wohl weiß, rechtlich höchst fragwürdig, und wird einer gerichtlichen Überprüfung voraussichtlich nicht Stand halten. Warum hat die Ratsmehrheit sie trotzdem beschlossen? – Man muss wissen, dass Erstattungsansprüche gegen die Stadt recht schnell verjähren. JEDER Hotelier muss gegen JEDEN normalerweise quartalsweise ergehenden Steuerbescheid Klagen, sonst verjähren seine Ansprüche binnen Monaten. Und der Oberbürgermeister hat bereits verlauten lassen, dass er nicht beabsichtigt verjährte Ansprüche zu befriedigen. Mit der neuen Satzung werden nun neue Erstattungsansprüche entstehen, die zum großen Teil verjähren werden. So könnte sich die Stadt ganz legal mit einer rechtswidrigen Abgabesatzung bereichern.

Die neue Satzung ist ein Bürokratisches Monstrum.

Es wird alles noch komplizierter. Nach der neuen Satzung sind zukünftig Übernachtungen von der Besteuerung ausgenommen, wenn diese zwingend beruflich erforderlich sind. „Das heißt, dass steuerpflichtig nur noch die Übernachtung eines Privattouristen ist. Übernachtungen von Firmenmitarbeitern oder Selbständigen, die aus beruflichen Veranlassung übernachten, sind zukünftig steuerfrei. “

„Die zwingende berufliche Veranlassung ist für jeden Beherbergungsgast gesondert zu belegen. Nach dieser Satzung trifft den Geschäftsreisenden eine sogenannte Mitwirkungspflicht. Falsche Angaben sind als Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu verfolgen.“

Wir werden daher jeden Geschäftsreisenden bitten müssen die entsprechenden Formulare auszufüllen, denn wir müssen für jeden Gast den „zwingenden beruflichen Grund“ belegen, da wir sonst trotzdem Bettensteuer abführen müssen:

Bei uns vorerst keine unterschiedlichen Preise für Privat- und Geschäftsreisende

Davon ausgehend, dass diese Regelung wohl keinen dauerhaften Bestand haben wird, bleibt unsere Preiskalkulation nach wie vor ohne die Abgabe. Denn die meisten Übernachtungen in Köln haben berufliche Gründe. Die Zimmerpreise verstehen sich inklusive aller anfallenden Steuern und Abgaben. Das heißt wir verzichten bis auf weiteres darauf die Abgabe auf Privatreisende abzuwälzen.

Quelle der Formulare: Stadt Köln
Quelle vieler gekennzeichneten Zitate: DEHOGA

2 Gedanken zu „Bettensteuer: Stadt verschlimmbessert die „Kulturförderabgabe“

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