Bettensteuer: Gericht erklärt Kölner Satzung von 2010 für nichtig

Das  Oberverwaltungsgericht hat am 23.01.2013 die Kölner Satzung zur sogenannten „Kulturförderabgabe“ aus dem Jahr 2010, die bis Ende 2012 gegolten hat, für nichtig erklärt. Wir haben diese Bettensteuer bereits seit Juli 2012 nicht mehr an die Gäste abgewälzt.

Leider gilt seit Jahresanfang eine Neue Satzung, die beruflich bedingte Übernachtungen nicht mehr besteuert. Eine ganz ähnliche Satzung der Stadt Dortmund ist aber bereits ebenfalls vor Gericht gescheitert.  Dennoch hält die Stadt Köln bislang an dieser neuen Satzung fest. Daher müssen wir weiterhin den damit verbundenen bürokratischen Aufwand betreiben und uns die „zwingenden beruflichen Gründe“ bescheinigen lassen bzw. dokumentieren. Ich bitte unsere Gäste uns dabei zu unterstützen. Hoffen wir, dass Die Stadt vielleicht doch noch zur Vernunft kommen wird.

Lesenswert: Bericht des WDR zum Urteil und den Hintergründen

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