Kulturförderabgabe? Was Sie als unser Gast beachten sollten!

Ab dem 1. Dezember 2014 müssen wir, wie alle anderen Kölner Hotels und Pensionen auch, zusätzlich zum Zimmerpreis die sogenannte „Kulturförderabgabe“ von unseren Übernachtungsgästen kassieren. Für Gäste, die „zwingend“ beruflich oder geschäftlich in Köln übernachten, gibt es jedoch eine Ausnahme.

Die Höhe der Kulturförderabgabe beträgt 5 Prozent auf den Bruttologisumsatz. Der Hotelier hat den Betrag beim Gast einzuziehen. Sollte dieser erklären, zwingend geschäftlich zu übernachten, so hat der Gast einen entsprechenden Vordruck für „abhängig Beschäftigte“ oder für „Gewerbetreibende und Freiberufler“ auszufüllen. Dabei hat er neben seinen persönlichen Daten auch seine Ausweis- oder Passnummer sowie als Selbständiger seine Steueridentifikationsnummer anzugeben. Angestellte müssen dem Formular eine unterschriebene Bescheinigung Ihres Arbeitgebers beifügen. Sollten uns die erforderlichen Dokumente nicht in vollem Umfang vorliegen so müssen wir die Kulturförderabgabe auf jeden Fall beim Gast zu erheben!

Gäste, die beruflich oder geschäftlich in Köln übernachten, sollten daher vorbereitet bei uns ankommen:

  • Als abhängig Beschäftigter sollten Sie eine unterschriebene Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, sowie Ihren Pass oder Personalausweis dabei haben.
  • Als Gewerbetreibender oder Freiberufler benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer sowie Ihren Pass oder Personalausweis.

Das entsprechende Formular halten wir dann für Sie bereit. Es empfiehlt sich aber das Formular schon vor Ihrer Anreise herunterladen und ausgefüllt mitzubringen. Eine Möglichkeit zum Download finden Sie auf folgender Seite der Stadt Köln:

www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabe

Bitte beachten Sie bei Doppel- oder Mehrbettzimmern, dass dieses Verfahren für alle Gäste gilt. Sollte zum Beispiel die Arbeitgeberbescheinigung die mitreisende Ehefrau des Gastes nicht mit einschließen, so ist die Abgabe anteilig zu erhaben!

neue Bettensteuer: Formulare für beruflich Reisende

Die Stadt Köln hat nun die Formulare veröffentlicht, die Gäste ausfüllen müssen, die beruflich unterwegs sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die sogenannte Kulturförderabgabe immer dann zusätzlich zum Zimmerpreis kassieren müssen. wenn uns der Gast kein vollständig ausgefülltes Formular und gegebenenfalls die Arbeitgeberbescheinigung vorlegen kann!

Informationen zur neuen Abgabe und die Formulare zum Download finden Sie auf dieser Seite der Stadt Köln:

www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabe

Neue Bettensteuer ab 1. Dezember 2014

Der Rat der Stadt Köln hat am 13. November eine neue Satzung zur sogenannten „Kulturförderabgabe“ beschlossen. Diese soll schon am 1. Dezember in Kraft treten.

In der neuen Satzung ist nunmehr der Gast zum Steuerschuldner und der Hotelier zum Steuerentrichtungspflichtigen ernannt worden. Das bedeutet, dass die Abgabe von uns neben dem Übernachtungspreis von dem Gast einzuziehen ist, der nicht zwingend geschäftlich übernachtet.

Die Höhe der Kulturförderabgabe beträgt 5 Prozent auf den Bruttologisumsatz. Der Hotelier hat den Betrag beim Gast einzuziehen. Sollte dieser erklären, zwingend geschäftlich zu übernachten, so hat er einen entsprechenden Vordruck, sei es als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Freiberufler und sonstiger Gewerbetreibender auszufüllen. Dabei hat er vor allen Dingen neben seinen persönlichen Daten auch seine Ausweis-/Passnummer sowie seine Steueridentifikationsnummer anzugeben. Sollte der Gast sich weigern, das entsprechende Formular auszufüllen, so ist die Kulturförderabgabe auf jeden Fall beim Gast zu erheben.

Obwohl das beschriebene Verfahren schon in einigen Tagen, am 1. Dezember, gültig sein soll, gibt es immer noch keine offizielle Mitteilung der Stadt und auch die erforderlichen Formulare sind noch nicht veröffentlicht.

Sobald die Formulare veröffentlicht sind, werden wir Sie hier informieren. Damit Sie gegebenenfalls rechtzeitig Ihren Arbeitgeber bitten können das Formular auszufüllen.

Die Stadt Köln hat eine Hotline zur Kulturförderabgabe eingerichtet. Montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr und mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0221 / 221-96913.

Fahrräder mieten in Köln

Fahrräder am Rhein mit Kranhäusern, Bild: Andreas Zuda

Update vom Juli 2020: Wir bieten in unserer Pension Leihfahrräder an, die angemietet werden können. Es gibt nur eine begrenzte Anzahl, deshalb können Sie die Räder schon beim Buchen mitbestellen. Das Rad wird dann bei Verfügbarkeit für Sie reserviert.

Der Frühling ist schon da, die wärmeren Temperaturen sind ideal um die Stadt mit dem Fahrrad zu erkunden. Wenn Sie sich für Ihren Köln-Aufenthalt ein Fahrrad leihen möchten, finden Sie hier eine kleine Übersicht:

Außer den hier aufgeführten Fahrradvermietern betreibt noch die Deutche Bahn in Köln mit Call-a-bike ein System von Mieträdern, die man per Telefon (Anruf oder App) an Straßenkreuzungen entleihen und zurückgeben kann.

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Pension am Helenenwall: 50.933510, 6.973911

Sie kennen andere Fahrradvermieter in Köln? – Dann teilen Sie es mir doch unten mit:

Gratis Internet für direktbuchende Stammgäste

HOTSPLOTS - WLAN InternetAb sofort erhalten Stammgäste für Ihren Aufenthalt den Premium-Internetzugang über den HOTSPLOTS-WLAN-Hotspot gratis. Einzige Voraussetzungen sind:

  • Sie waren schon einmal bei uns zu Gast. (Bitte nennen Sie uns die Buchungsnummer oder andere Einzelheiten damit wir das nachvollziehen können.)
  • Und der aktuelle Aufenthalt wurde direkt bei uns, über unsere Homepage „helenenwall.de„, gebucht und nicht über eines der Buchungsportale oder ein Reisebüro.

Bitte sprechen Sie uns darauf an, wenn Sie dieses Angebot wahrnehmen wollen.

Alle anderen können das Premium-WLAN ebenfalls zu vergleichsweise geringen Gebühren nutzen.

Darüber hinaus bieten wir allen Gästen einen Kostenfreien Internetzugang über Freifunk an:
Freies WLAN über Freifunk-Hotspot