Neue Bettensteuer ab 1. Dezember 2014

Der Rat der Stadt Köln hat am 13. November eine neue Satzung zur sogenannten „Kulturförderabgabe“ beschlossen. Diese soll schon am 1. Dezember in Kraft treten.

In der neuen Satzung ist nunmehr der Gast zum Steuerschuldner und der Hotelier zum Steuerentrichtungspflichtigen ernannt worden. Das bedeutet, dass die Abgabe von uns neben dem Übernachtungspreis von dem Gast einzuziehen ist, der nicht zwingend geschäftlich übernachtet.

Die Höhe der Kulturförderabgabe beträgt 5 Prozent auf den Bruttologisumsatz. Der Hotelier hat den Betrag beim Gast einzuziehen. Sollte dieser erklären, zwingend geschäftlich zu übernachten, so hat er einen entsprechenden Vordruck, sei es als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Freiberufler und sonstiger Gewerbetreibender auszufüllen. Dabei hat er vor allen Dingen neben seinen persönlichen Daten auch seine Ausweis-/Passnummer sowie seine Steueridentifikationsnummer anzugeben. Sollte der Gast sich weigern, das entsprechende Formular auszufüllen, so ist die Kulturförderabgabe auf jeden Fall beim Gast zu erheben.

Obwohl das beschriebene Verfahren schon in einigen Tagen, am 1. Dezember, gültig sein soll, gibt es immer noch keine offizielle Mitteilung der Stadt und auch die erforderlichen Formulare sind noch nicht veröffentlicht.

Sobald die Formulare veröffentlicht sind, werden wir Sie hier informieren. Damit Sie gegebenenfalls rechtzeitig Ihren Arbeitgeber bitten können das Formular auszufüllen.

Die Stadt Köln hat eine Hotline zur Kulturförderabgabe eingerichtet. Montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr und mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0221 / 221-96913.

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