Wie berichtet gilt seit 1. Januar eine neue Satzung zur sogenannten „Kulturförderabgabe“. Demnach müssen wir jeden Geschäftsreisenden bitten bestimmte Formulare auszufüllen oder auszufüllen zu lassen, die den “zwingenden beruflichen Grund” seiner Übernachtung belegt. Der Hotel- und Gaststättenverband konnte nun bei der Stadt erreichen, dass für Geschäftsreisende aus dem Ausland, deren Zimmerrechnung auf eine Unternehmen lautet, dies nicht mehr erforderlich ist.
Alle inländischen beruflich reisenden, deren Zimmer nicht von Ihrem Arbeitgeber oder Dienstherren direkt gebucht wurde, müssen wir nach wie vor bitten die entsprechenden Formulare auszufüllen. Auch diese sind inzwischen aktualisiert worden:
- Arbeitnehmer und Beamte: Kulturförderabgabe Arbeitgeber- und Dienstherrenbeschinigung
- Selbständige: Kulturförderabgabe Eigenbescheinigung