Bettensteuer: ab sofort keine Kulturförderabgabe mehr auf unseren Rechnungen

Ab sofort sind unsere Preise ohne Kulurförderabgabe kalkuliert und diese Bettensteuer wird nicht mehr auf unseren Rechnungen ausgewiesen. Das nach den jüngsten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts relativ geringe Risiko, dennoch besteuert zu werden tragen wir. Unsere Preise sind nach wie vor ausdrücklich inklusive aller Steuern und Abgaben.

Informationen des DEHOGA zur Kurlturförerabgabe in Köln:

Mit großer Genugtuung und Erleichterung hat die Kölner Hotellerie die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes zur Kulturförderabgabe zur Kenntnis genommen. „Wir sind sehr glücklich, dass unser Vertrauen in den Rechtsstaat über die steuerpolitische Willkür der politisch Verantwortli­chen in dieser Stadt obsiegt hat“, so Wilhelm Luxem, stellvertretender Vorsitzender des DEHOGA in Köln.

Mit seinen gestrigen Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht (9 CN 1.11 und 2.11 – Urteile vom 11. Juli 2012) die Satzungen der Städte Trier und Bingen zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für unwirksam erklärt. Diese Urteile entfalten zwar keine unmittelbare Wirkung gegenüber der Kölner Satzung, haben aber präjudizierende Wirkung. Da die Kölner Satzung ebenfalls keine Unterscheidung zwischen privat und beruflich veranlasster Übernachtung vorsieht, ist diese ebenfalls unwirksam. Die Kölner Hotellerie wird nach diesen Entscheidungen keine Kulturförderabgabe mehr auf den Rechnungen ausweisen können.

Der DEHOGA fordert daher die Stadt Köln auf, mit sofortiger Wirkung die Satzung zur Erhebung der Kulturförder­abgabe in der Stadt Köln auszusetzen.

„Durch das ideologisch geprägte Handeln der politisch Verantwortlichen ist der Stadt ein enormer ideeller und finanzieller Schaden entstanden“, so Wolf Hönigs, Inhaber des Lint Hotel in Köln und Musterkläger im Verfahren gegen die Stadt. „Bislang hat die Stadt im Umgang mit der Steuer grob fahrlässig gehandelt, ab sofort handelt sie vorsätzlich“, so Hönigs weiter.

Der DEHOGA hat von Anfang an davor gewarnt, berufsbedingte Über­nachtungen zu besteuern. Darüber hat sich die Stadt in grob fahrlässiger Weise hinweggesetzt und auch nicht die Notwendigkeit gesehen, die bisher ergangenen Steuerbescheide wenigstens für vorläufig zu erklären, wie es aber alle anderen Städte, die eine solche Steuer erheben, tun. Alleine da­durch sind bisher Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von wenigstens 250.000 Euro entstanden, die ebenfalls zu Lasten der Stadt gehen.

„Sollte die Stadt Köln auf unsere Forderung nicht unmittelbar eingehen, werden wir einstweiligen Rechtsschutz beantragen sowie weitere rechtliche Schritte prüfen. Die Aussetzung allein zur Veranlagung der Kulturförderab­gabe reicht nicht aus“, so Christoph Becker, Geschäftsführer des DEHOGA Nordrhein in Köln.

2 Gedanken zu „Bettensteuer: ab sofort keine Kulturförderabgabe mehr auf unseren Rechnungen

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