Bettensteuer: Gericht erklärt Kölner Satzung von 2010 für nichtig

Das  Oberverwaltungsgericht hat am 23.01.2013 die Kölner Satzung zur sogenannten „Kulturförderabgabe“ aus dem Jahr 2010, die bis Ende 2012 gegolten hat, für nichtig erklärt. Wir haben diese Bettensteuer bereits seit Juli 2012 nicht mehr an die Gäste abgewälzt.

Leider gilt seit Jahresanfang eine Neue Satzung, die beruflich bedingte Übernachtungen nicht mehr besteuert. Eine ganz ähnliche Satzung der Stadt Dortmund ist aber bereits ebenfalls vor Gericht gescheitert.  Dennoch hält die Stadt Köln bislang an dieser neuen Satzung fest. Daher müssen wir weiterhin den damit verbundenen bürokratischen Aufwand betreiben und uns die „zwingenden beruflichen Gründe“ bescheinigen lassen bzw. dokumentieren. Ich bitte unsere Gäste uns dabei zu unterstützen. Hoffen wir, dass Die Stadt vielleicht doch noch zur Vernunft kommen wird.

Lesenswert: Bericht des WDR zum Urteil und den Hintergründen

Süßwarenmessen ISM und ProSweets 27. – 30.01.2013

Foto: Koelnmesse

Am 27. Januar 2013 öffnen wieder die weltgrößte Süßwarenmesse „ISM“ und parallel die internationale Zuliefermesse für die Süßwarenwirtschaft „ProSweets Cologne“ ihre Tore für Fachbesucher aus aller Welt.

Derzeit haben wir noch Verfügbarkeiten von Einzel- und Doppelzimmern für den gesamten Messezeitraum. Die Mindestmietdauer beträgt während dieser Messen 4 Nächte.

 

Foto: Koelnmesse

Alle Fotos: Koelnmesse

Bettensteuer: Stadt verschlimmbessert die „Kulturförderabgabe“

Ab 1. Januar 2013 gilt in Köln eine geänderte Satzung über die Erhebung einer „Kulturförderabgabe“. Wie schon bei Ihrer Einführung wurde auch diese Satzung übers Knie gebrochen und wird ohne Vorbereitungszeit in Kraft Gesetz. Damals wurde die Satzung mit einem Vorlauf von nur wenigen Tagen in Kraft gesetzt, ohne dass am Tage der Einführung geklärt war, ob auf die neue Abgabe Mehrwertsteuer anfällt oder nicht. Die Stadt hat hier sogar falsche Informationen verbreitet, so dass wohl die meisten Hotels anfangs falsche Rechnungen ausgestellt haben. Auch dieses mal haben die Hotels keinerlei Vorbereitungszeit.

Wie berichtet ist die alte Satzung rechtlich nicht haltbar. Ein Urteil, das die Kölner Satzung direkt betrifft wird für den Januar 2013 erwartet. Auch die neue Satzung ist, wie die Stadt sehr wohl weiß, rechtlich höchst fragwürdig, und wird einer gerichtlichen Überprüfung voraussichtlich nicht Stand halten. Warum hat die Ratsmehrheit sie trotzdem beschlossen? – Man muss wissen, dass Erstattungsansprüche gegen die Stadt recht schnell verjähren. JEDER Hotelier muss gegen JEDEN normalerweise quartalsweise ergehenden Steuerbescheid Klagen, sonst verjähren seine Ansprüche binnen Monaten. Und der Oberbürgermeister hat bereits verlauten lassen, dass er nicht beabsichtigt verjährte Ansprüche zu befriedigen. Mit der neuen Satzung werden nun neue Erstattungsansprüche entstehen, die zum großen Teil verjähren werden. So könnte sich die Stadt ganz legal mit einer rechtswidrigen Abgabesatzung bereichern.

Die neue Satzung ist ein Bürokratisches Monstrum.

Es wird alles noch komplizierter. Nach der neuen Satzung sind zukünftig Übernachtungen von der Besteuerung ausgenommen, wenn diese zwingend beruflich erforderlich sind. „Das heißt, dass steuerpflichtig nur noch die Übernachtung eines Privattouristen ist. Übernachtungen von Firmenmitarbeitern oder Selbständigen, die aus beruflichen Veranlassung übernachten, sind zukünftig steuerfrei. “

„Die zwingende berufliche Veranlassung ist für jeden Beherbergungsgast gesondert zu belegen. Nach dieser Satzung trifft den Geschäftsreisenden eine sogenannte Mitwirkungspflicht. Falsche Angaben sind als Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu verfolgen.“

Wir werden daher jeden Geschäftsreisenden bitten müssen die entsprechenden Formulare auszufüllen, denn wir müssen für jeden Gast den „zwingenden beruflichen Grund“ belegen, da wir sonst trotzdem Bettensteuer abführen müssen:

Bei uns vorerst keine unterschiedlichen Preise für Privat- und Geschäftsreisende

Davon ausgehend, dass diese Regelung wohl keinen dauerhaften Bestand haben wird, bleibt unsere Preiskalkulation nach wie vor ohne die Abgabe. Denn die meisten Übernachtungen in Köln haben berufliche Gründe. Die Zimmerpreise verstehen sich inklusive aller anfallenden Steuern und Abgaben. Das heißt wir verzichten bis auf weiteres darauf die Abgabe auf Privatreisende abzuwälzen.

Quelle der Formulare: Stadt Köln
Quelle vieler gekennzeichneten Zitate: DEHOGA

Photokina 2012 – noch ein freises Appartement für 2 Personen

Willkommen in Köln zur Photokina 2012! Ab morgen haben wir noch das Appartement für 2 Personen im Angebot. Die Minestmietdauer beträgt 3 Nächte. Wer noch kurzfristig eine Übernachtungsmöglichkeit sucht, könnte dieses Jahr noch fündig werden. Es kann online gebucht werden: Buchen

Bettensteuer: ab sofort keine Kulturförderabgabe mehr auf unseren Rechnungen

Ab sofort sind unsere Preise ohne Kulurförderabgabe kalkuliert und diese Bettensteuer wird nicht mehr auf unseren Rechnungen ausgewiesen. Das nach den jüngsten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts relativ geringe Risiko, dennoch besteuert zu werden tragen wir. Unsere Preise sind nach wie vor ausdrücklich inklusive aller Steuern und Abgaben.

Informationen des DEHOGA zur Kurlturförerabgabe in Köln:

Mit großer Genugtuung und Erleichterung hat die Kölner Hotellerie die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes zur Kulturförderabgabe zur Kenntnis genommen. „Wir sind sehr glücklich, dass unser Vertrauen in den Rechtsstaat über die steuerpolitische Willkür der politisch Verantwortli­chen in dieser Stadt obsiegt hat“, so Wilhelm Luxem, stellvertretender Vorsitzender des DEHOGA in Köln.

Mit seinen gestrigen Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht (9 CN 1.11 und 2.11 – Urteile vom 11. Juli 2012) die Satzungen der Städte Trier und Bingen zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für unwirksam erklärt. Diese Urteile entfalten zwar keine unmittelbare Wirkung gegenüber der Kölner Satzung, haben aber präjudizierende Wirkung. Da die Kölner Satzung ebenfalls keine Unterscheidung zwischen privat und beruflich veranlasster Übernachtung vorsieht, ist diese ebenfalls unwirksam. Die Kölner Hotellerie wird nach diesen Entscheidungen keine Kulturförderabgabe mehr auf den Rechnungen ausweisen können.

Der DEHOGA fordert daher die Stadt Köln auf, mit sofortiger Wirkung die Satzung zur Erhebung der Kulturförder­abgabe in der Stadt Köln auszusetzen.

„Durch das ideologisch geprägte Handeln der politisch Verantwortlichen ist der Stadt ein enormer ideeller und finanzieller Schaden entstanden“, so Wolf Hönigs, Inhaber des Lint Hotel in Köln und Musterkläger im Verfahren gegen die Stadt. „Bislang hat die Stadt im Umgang mit der Steuer grob fahrlässig gehandelt, ab sofort handelt sie vorsätzlich“, so Hönigs weiter.

Der DEHOGA hat von Anfang an davor gewarnt, berufsbedingte Über­nachtungen zu besteuern. Darüber hat sich die Stadt in grob fahrlässiger Weise hinweggesetzt und auch nicht die Notwendigkeit gesehen, die bisher ergangenen Steuerbescheide wenigstens für vorläufig zu erklären, wie es aber alle anderen Städte, die eine solche Steuer erheben, tun. Alleine da­durch sind bisher Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von wenigstens 250.000 Euro entstanden, die ebenfalls zu Lasten der Stadt gehen.

„Sollte die Stadt Köln auf unsere Forderung nicht unmittelbar eingehen, werden wir einstweiligen Rechtsschutz beantragen sowie weitere rechtliche Schritte prüfen. Die Aussetzung allein zur Veranlagung der Kulturförderab­gabe reicht nicht aus“, so Christoph Becker, Geschäftsführer des DEHOGA Nordrhein in Köln.

Kölner Lichter: Spektakel an diesem Samstag!

Kölner Lichter, Bild: Veranstaltungsbüro Werner Nolden GmbH

An diesem Samstag (14.07.2012) finden wieder die „Kölner Lichter“ statt. Das bunte Spektakel mit dem großen musiksynchronen Feuerwerk, den Bühnenprogrammen, weiteren Feuerwerken, der Schiffsparade und dem traditionelle Achterrennen lockte im Vergangenen Jahr ca. 900.000 Besucher an. Der Rhein, eine wichtige Bundeswasserstraße, wird aus diesen Anlass für den normalen Schiffsverkehr gesperrt.

Im Kölner Tanzbrunnen findest ein Bühnenprogramm bei freiem Eintritt statt: Das Hauptprogramm wird wieder um 20.15 Uhr im Kölner Tanzbrunnen beginnen. Unter dem Motto „Freundschaften“ wird die Kölner Band Höhner auf der großen Open Air Bühne im Tanzbrunnen zahlreiche befreundete Bands begrüßen, um gemeinsam mit diesen das Abendprogramm zu gestalten. Die Veranstaltung öffnet auf beiden Rheinseiten ab 14.00 Uhr.

Zwischen Porz und Mülheim finden sechs Begrüßungsfeuerwerke und das große musiksynchrone Hauptfeuerwerk vor dem Kölner Tanzbrunnen statt.

Details zum Programmablauf finden sich auf der Homepage der Veranstaltung: koelner-lichter.de.

Wer Übernachtungsmöglichkeiten in Nähe sucht wird bei uns fündig. Wir haben an diesem Wochenende derzeit noch Zimmer frei (Anreisetag: Freitag). 

Wieder freie Zimmer zur „gamescom“

(c) Bild: gamescom, Koelnmesse

Eine große Buchung wurde storniert. Deshalb stehen wieder Zimmer für die bis vor kurzem ausgebuchten Tage der Messe „gamescom“ zur Verfügung. Das weltweit größte Messe- und Event-Highlight für interaktive Spiele und Unterhaltung findet vom 15. bis 19. August 2012 in den Hallen der Koelnmesse statt.

Hier können Sie unsere Zimmer buchen.

Update: Am 15., 16. und 17. August 2012 sind wir inzwischen ausgebucht.

Event Wochenenden im Juli 2012

Kölner Lichter, Bild: Veranstaltungsbüro Werner Nolden GmbH

Zu den Kölner Highlights des Sommers gehören regelmäßig die Wochenenden im Juli. Zu allen begehrten Events haben wir aktuell noch freie Zimmer:

Wir wünschen viel Spaß!

Wir arbeiten mit „Naturstrom“

Seit Januar 2009 beziehen wir ausschließlich Ökostrom. Der unabhängige Ökostromanbieter „Naturstrom“ deckt 100% unseres Strombedarfs mit umweltfreundlichem Strom aus Erneuerbaren Energien. Dabei wird auch darauf geachtet, dass keine Atom- und Kohlekonzerne an den Erzeugungsanlagen beteiligt sind. Er bezieht seinen Strom zum größten Teil aus Wind- und Wasserkraftanlagen in Deutschland und stärkt so die regionale Wirtschaft vor Ort. Darüberhinaus fördert Naturstrom mit 1 Cent pro Kilowattstunde den Ausbau regenerativer Energien.

Link: http://links.naturstrom.de/lprb

Neue Bilder unserer Doppelzimmer

Wir haben die Bilder der Doppelzimmer aktualisiert, somit entsprechen diese wieder dem aktuellen Stand. Seit einigen Wochen haben wir in allen Doppelzimmern (und einigen Einzelzimmern) modere LCD-TV-Geräte.

Die Bilder auf unserer Homepage lassen sich meistens anklicken um sie in Originalgröße zu sehen.