Kulturförderabgabe: Formulierung der Arbeitgeberbescheinigung ist wichtig!

Bettensteuer, Grafik: DEHOGA

Bettensteuer, Grafik: DEHOGA

Laut DEHOGA wurden bei Außenprüfungen in Hotels durch das Kölner Kassen und Steueramt fast alle Arbeitgeberbescheinigungen als ungültig bewertet. Nicht nur weil diese zum Teil nicht im Original oder ohne Stempel des Arbeitgebers vorgelegen haben, vielmehr deswegen, weil in der Arbeitgeberbescheinigung der Zusatz „zwingend“ fehlte.

Daher können wir nur noch Arbeitgeberbescheinigungen anerkennen aus denen eindeutig hervorgeht, dass die Beherbergung ZWINGEND beruflich erforderlich ist.

Außerdem muss immer der genaue Zeitraum mit An- und Abreisedatum angegeben werden. Das wird leider ebenfalls häufig versäumt. Bescheinigungen aus denen der Zeitraum nicht eindeutig hervorgeht können wir leider auch nicht anerkennen.

Hier eine Formulierungshilfe:

„Ich bescheinige, dass die Übernachtungen unseres Mitarbeiters/Mitarbeiterin [Name] in der Pension am Helenenwall vom [Datum] bis [Datum] aus beruflichen Gründen zwingend erforderlich sind.
[Unterschrift] [Firmenstempel]“

Siehe auch: Voraussetzungen für eine Befreiung von der Kulturförderabgabe