Voraussetzungen für eine Befreiung von der Kulturförderabgabe [neu 10/19]

Bettensteuer, Grafik: DEHOGA

Seit dem 01.12.2014 erhebt die Stadt Köln zu neuen Bedienungen die sogenannte Kulturförderabgabe. Diese müssen wir in Höhe von 5 % zusätzlich auf den Übernachtungspreises aufschlagen. Auf dienstlich veranlasste Reisen wird die Kulturförderabgabe nicht erhoben, wenn die nachfolgenden Punkte erfüllt werden. Alle Formulare bitten wir spätestens beim Check-in an der Rezeption abzugeben, da wir nur dann von der Erhebung der Kulturförderabgabe absehen können:

Bei Arbeitnehmern:

  1. Das Formular „Erklärung zur Kulturförderabgabe“ (natürlich vollständig ausgefüllt und unterschrieben).
  2. Arbeitgeberbescheinigung:
    1. Ein Formular für die Arbeitgebergescheinigung kann bei der Stadt-Köln heruntergeladen werden. (Einen Link finden Sie am Ende dieses Textes.) Der Arbeitgeber muss das ausgefüllte Formular unterschrieben haben.
    2. Anerkannt wird auch eine schriftliche Erklärung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, aus der sich der Name des Beherbergungsgastes, der Beherbergungszeitraum sowie Name, Anschrift und Unterschrift der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers ergeben. Anerkannt wird auch ein von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber genehmigter Dienstreiseantrag.
    3. Hat der Arbeitgeber (und nicht der Gast) das Zimmer gebucht und auch bereits bezahlt (!) ist eine zusätzliche Bescheinigung nicht mehr unbedingt notwendig.

Bei Selbständigen:

  1. Das Formular „Erklärung des Beherbergungsgastes zur Kulturförderabgabe“ (natürlich vollständig ausgefüllt und unterschrieben). Auf dem neuen Formular ist nun das für die Einkommenssteuer zuständige Finanzamt anzugeben oder alternativ „beigefügte Unterlagen“, die die beruflich zwingende Beherbergung belegen

Download der Formulare und Informationen der Stadt Köln zur Kulturförderabgabe:

www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabe

Die Stadt Köln nimmt Ihre Beschwerden über die Vorgehensweise in Bezug auf die Stadt Köln sicher gerne entgegen:

Amt für Anregungen und Beschwerden
Ludwigstr. 8
50667 Köln
Telefaxnummer: 0221-22126065
Email: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de