Erleichterungen bei der Bürokratie zur Kulturförderabgabe

Seit Anfang des Jahres hat es bei der Bettensteuer (Kulturförderabgabe) Vereinfachungen gegeben:

Um sich von der Abgabe befreien zu lassen, gibt es nur noch ein Formular, das sowohl von abhängig Beschäftigten als auch von Selbständigen genutzt werden kann: „Amtlicher Vordruck zu § 7 Absatz 2 der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung“

Selbständige müssen nun nicht mehr Ihre Steueridentifikationsnummer, sondern statt dessen das zuständige Finanzamt (Diese Angebe können die meisten sicherlich aus dem Kopf machen.) oder aber die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer angeben.

Abhängig Beschäftigte finden nun auf diesem Formular ein Feld für die erforderliche Arbeitgeberbescheinigung, so dass Probleme bei deren Formulierung in Zukunft wegfallen dürften.

Das neue Formular kann hier heruntergeladen werden:
www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabe